Meldung von 2018
ASP-Prävention: Förderung für Jäger
Das Land beteiligte sich an den Kosten für Stöberhunde, Nachsuchengespanne und Treiber – weil die Schwarzwildbejagung zur Seuchenvorsorge gehört.
Stand dieses Beitrags: 12. Dezember 2018
Diese Meldung beschreibt ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg aus den Jahren 2018 und 2019. Fördersätze, Antragswege und Fristen ändern sich. Ob und in welcher Form derzeit gefördert wird, sagen Dir das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, der Landesjagdverband oder die untere Jagdbehörde.
Der Hintergrund
Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest wurde die Bejagung des Schwarzwilds deutlich verstärkt. Weil das Aufwand verursacht – Hunde, Treiber, Verkehrssicherung, Nachsuche –, hat Baden-Württemberg sich 2018 an den Kosten beteiligt.
Die damaligen Sätze
| Einsatz | Förderung je Tag |
|---|---|
| Stöberhunde | 10 € je mittreibendem Hundeführer, dazu bis zu vier Hunde mit je bis zu 25 € |
| Anerkannte Nachsuchengespanne | 10 € für den Nachsuchenführer, 35 € je Hund und Einsatztag |
| Treiber und Hilfspersonal | 10 € je Person – dazu zählten auch Verkehrssicherung und Wildbergung |
Stand 2018. Die Einsätze mussten vom Jagdleiter bestätigt werden.
Wer beantragen konnte
Für den Einsatz von Stöberhunden waren die Revierinhaber antragsberechtigt. Für Nachsuchengespanne und Treiber konnten die Hundeführer selbst beantragen. Die Abwicklung lief über eine Registrierung im Förderportal des Landes; ohne sie war keine Abrechnung möglich. Ausgezahlt wurde nach dem Ende der Drückjagdsaison.
Warum das Land zahlte
Die Begründung ist bis heute gültig: Die Schwarzwildbejagung ist eine gesellschaftliche Aufgabe, nicht nur ein Hobby. Wer Bestände reduziert, verlangsamt eine mögliche Seuchenausbreitung – und trägt dafür Kosten, die ihm sonst niemand ersetzt. Dieselbe Logik stand hinter dem Zuschuss zur Trichinengebühr.
Wie sich die Lage danach entwickelt hat, steht im Beitrag ASP in Deutschland angekommen.