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Trichinen
17.08.2018

Trichinengebühr wird vom Land Baden-Württemberg gefördert

In einem Erlass vom 22. Juni hat das Land Baden-Württemberg bekannt gegeben, dass Jäger mit einem Zuschuss für die Trichinengebühr unterstützt werden.

Im Rahmen des Maßnahmenpakets, welches den Ausbruch der afrikanischen Schweinepest verhindern soll, hat das Land Baden-Württemberg den Jägern des Landes einen Zuschuss zugesprochen, der die Trichinenuntersuchung betrifft.

Bisher mussten Jagdausübungsberechtigte beziehungsweise die Unteren Verwaltungsbehörden für Trichinenuntersuchung aufkommen. Diesen finanziellen Aufwand will das Land Baden-Württemberg jetzt mit einer Subventionierung unterstützen. Dabei gibt es zwei verschiedene Optionen: Vier Euro pro Probe werden vom Land subventioniert, wenn der Jagdausübungsberechtigte zur Probeentnahme berechtigt ist und diese auch selbst entnommen hat. Dabei spielt der Ort der Erlegung keine Rolle.

Wenn die zuvor genannten Einzelproben vorliegen sowie eine amtliche Entnahme und Untersuchung bei Bewegungsjagden gebührenfrei gestellt wird, dann werden die Unteren Verwaltungsbehörden mit sechs Euro pro Probe unterstützt.

Beide Subventionierungsoptionen haben allerdings zur Hauptbedingung, dass der Jäger von der finanziellen Belastung vollständig befreit wird.

Wichtige gesellschaftliche Aufgabe

Der Grund für die Subventionierung seitens des Bundeslandes ist, dass die Jäger in Zeiten der drohenden afrikanischen Schweinepest eine sehr wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllen. Aufgrund des großen Aufkommens an Wildbret ist allerdings die Vermarktung eine große Herausforderung geworden, die man unter anderem mit dieser Subventionierung etwas entschärfen will.

Was sind Trichinen?

Laut Definition sind Trichinen winzige Fadenwürmer, die sich eine parasitische Lebensweise angeeignet haben. Säugetiere und Vögel dienen den Würmern als Zwischen- beziehungsweise Endwirt. Trichinen haben auch den Menschen ins Auge gefasst. Als Hauptüberträger gelten Schweine, weshalb die Untersuchung auf Trichinen unerlässlich ist. Durch Kochen oder Einfrieren werden die Fadenwürmer abgetötet, Räuchern überleben sie allerdings.

Im Falle einer menschlichen Infektion ist diese meldepflichtig. Die akute Infektion wird im Übrigen als „Trichinella spiralis“ bezeichnet und kann in Extremfällen durch Kreislaufversagen, Koma, Krampfanfälle, Nebenniereninsuffizienz und andere Manifestationen zum Tod führen.

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