Erhoben vom Landesamt, nicht von uns
Prüfungsgebühren der Jägerprüfung in Bayern
Die staatliche Gebühr kommt zum Kurspreis hinzu. Hier steht, womit Du rechnen musst.
| Prüfung | Umfasst | Gebühr |
|---|---|---|
| Vollprüfung | schriftliche, mündliche und Schießprüfung | 280 € |
| Eingeschränkte Jägerprüfung | schriftlich und mündlich, Sachgebiete 2 bis 6 – für Falkner, ohne praktischen Teil | 190 € |
| Wiederholung Schießprüfung | Waffenhandhabung und Büchsenschießen | 70 € |
| Wiederholung mündliche Prüfung | die vollständige mündliche Prüfung | 80 € |
Ohne Zahlungsnachweis keine Zulassung
Den Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr legst Du zusammen mit dem Anmeldeformular vor – spätestens zum Anmeldeschluss. Den verbindlichen Betrag und die Bankverbindung nennt das aktuelle Anmeldeformular des Landesamts für Maß und Gewicht. Wie die Anmeldung abläuft, steht unter Anmeldung zur Jägerprüfung.
Wer die Gebühr erhebt
Zuständig ist seit dem 5. August 2024 das Landesamts für Maß und Gewicht in Landshut als zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde. Davor lag die Zuständigkeit beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut – ältere Unterlagen nennen deshalb teils noch diese Stelle.
Welche Kurse auf diese Prüfung vorbereiten, steht unter Jagdschule für Bayern.
Und in Baden-Württemberg?
Dort nimmt der Landesjagdverband die Prüfung ab, nicht eine Landesbehörde. Die Gebühren sind deshalb andere – und deutlich höher. Diese Sätze gelten seit dem 1. August 2026:
Die Jägerprüfung ist in Baden-Württemberg nur als Vollprüfung abzulegen. Einzelne Prüfungsteile gibt es nur als Wiederholung. Gezahlt wird per SEPA-Lastschrifteinzug durch die Prüfungsstelle. Für die Korrektur eines Prüfungszeugnisses, die Du zu verantworten hast, und für ein Duplikat bei Verlust werden jeweils 35 € fällig.
| Prüfung | Gebühr | Stornogebühr bei Rücktritt 14–7 Tage vorher |
|---|---|---|
| Vollprüfung | 375 € | 187,50 € |
| Eingeschränkte Jägerprüfung für Falknerei | 220 € | 110,00 € |
| Wiederholung „Jagdliches Schießen“ | 155 € | 77,50 € |
| Wiederholung „Schriftlicher Teil“ | 70 € | 35,00 € |
| Wiederholung „Mündlich-praktischer Teil“ | 150 € | 75,00 € |
Der Rücktritt ist in Baden-Württemberg streng geregelt
Bis 14 Tage vor dem ersten Prüfungsabschnitt wird die Gebühr voll erstattet. Zwischen 14 und 7 Tagen fällt eine Stornogebühr in halber Höhe an. Weniger als 7 Tage vorher verfällt die Gebühr – auch bei Krankheit oder Unfall.
Das betrifft allein die Prüfungsgebühr des Landesjagdverbands. Für Deinen Kurs bei uns gilt diese Frist nicht – und wer bei uns lernt, legt die Prüfung in Bayern ab. Quelle: Gebührenordnung Jägerprüfung, gültig ab 1. August 2026, Prüfungsstelle für die Jägerprüfung Baden-Württemberg beim Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V..
Was sonst noch dazukommt
Die Prüfungsgebühr ist nicht der einzige Posten neben dem Kurspreis. Rechne außerdem mit:
Der vollständige Überblick steht unter Jagdschein Kosten, die Kurspreise in der Preisübersicht.
- Verpflegung und gegebenenfalls Übernachtung am Prüfungsort
- der Gebühr für den Jagdschein selbst, die Deine Stadt oder Dein Landkreis festsetzt
- der Jagdabgabe – in Baden-Württemberg 38,35 € je Jagdjahr
- der Jagdhaftpflichtversicherung, ohne die es keinen Jagdschein gibt
Wenn ein Teil nicht besteht
Dann wiederholst Du nur diesen Teil – zu der oben genannten, deutlich niedrigeren Gebühr. Bereits bestandene Teile behältst Du. Wie die Anmeldung dafür läuft, steht unter Anmeldung für Prüfungswiederholer.
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist das jeweils aktuelle Anmeldeformular der Prüfungsbehörde.
Häufige Fragen zu den Prüfungsgebühren
Die Vollprüfung kostet derzeit 280 €. Darin enthalten sind der schriftliche, der mündliche und der praktische Teil.
Die Wiederholung der Schießprüfung einschließlich Waffenhandhabung kostet 70 €, die Wiederholung der mündlichen Prüfung 80 €.
Nein. Die Prüfungsgebühr erhebt die Prüfungsbehörde, nicht die Jagdschule. Sie kommt zum Kurspreis hinzu.
Vor der Zulassung. Den Nachweis über die eingezahlte Gebühr legst Du zusammen mit der Anmeldung vor – ohne ihn wirst Du nicht zugelassen.