Vom 14. bis zum 18. Lebensjahr
Ab welchem Alter geht der Jagdschein?
Anfangen, prüfen, erteilen – drei verschiedene Altersgrenzen, die oft durcheinandergehen.
Die drei Altersgrenzen
Das Alter ist nur eine von vier Bedingungen. Die übrigen – bestandene Prüfung, Zuverlässigkeit und Haftpflichtversicherung – stehen unter Voraussetzungen für den Jagdschein.
Ähnlich wie beim Führerschein darfst Du also mit dem Lernen beginnen, bevor Du die Berechtigung bekommst. Wer die Prüfung besteht, aber noch nicht volljährig ist, erhält mit 16 den Jugendjagdschein.
In Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz enthalten die Prüfungsverordnungen dazu keine Regelung – dort wäre der Jagdschein theoretisch schon ab 14 möglich, weil ab diesem Alter das jagdliche Schießen erlaubt ist.
| Lehrgang beginnen | ab 14 Jahren |
|---|---|
| Jägerprüfung ablegen | mit vollendetem 15. Lebensjahr |
| Jugendjagdschein erhalten | mit 16 Jahren |
| Regulärer Jagdschein | mit 18 Jahren, ohne neue Prüfung |
Der Jugendjagdschein
Die Prüfung läuft unter denselben Bedingungen ab wie für Erwachsene: Es gibt keinen abgespeckten Lehrplan, keine kürzere Ausbildung und keine einfacheren Fragen. Die Pflichtstunden in Theorie und Praxis sind dieselben, die Schießausbildung ebenfalls.
Nach bestandener Prüfung gelten allerdings Einschränkungen:
- Du jagst nur in Begleitung – entweder des Erziehungsberechtigten oder einer von ihm schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Das Gesetz verlangt von ihr, dass sie jagdlich erfahren ist (§ 16 Abs. 2 BJagdG); einen eigenen Jagdschein schreibt es ihr nicht vor.
- Die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist nicht gestattet (§ 16 Abs. 3 BJagdG). In Bayern ist das eine Jagd, an der mehr als vier Personen teilnehmen (Art. 30 Abs. 2 BayJG) – gezählt werden Personen, nicht nur Schützen. In Baden-Württemberg liegt die Grenze höher: mehr als acht Personen, also ab neun (§ 8 Abs. 4 JWMG).
- Du darfst keine eigenen Waffen und keine Munition besitzen. Zum Jagen und zum Übungsschießen darfst Du beides ausleihen.
Tipp für den Behördenweg
Wer den Jugendjagdschein zügig nach der Prüfung in den Händen halten will, sollte früh mit der Behörde sprechen – die Zuverlässigkeitsprüfung braucht Zeit.
Mit 18 wird umgeschrieben
Mit der Volljährigkeit lässt sich der Jugendjagdschein auf einen regulären Jagdschein umschreiben. Eine erneute Prüfung ist nicht nötig, die Einschränkungen entfallen, und ab dann dürfen auch eigene Waffen und Munition erworben werden – dafür braucht es eine Waffenbesitzkarte.
Kurse für junge Leute
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Häufige Fragen zum Alter
Mit 14 Jahren kannst Du anfangen. Zur Prüfung antreten darfst Du, sobald Du das 15. Lebensjahr vollendet hast.
Mit 16 Jahren. Die Prüfung ist dieselbe wie beim regulären Jagdschein – es gibt keine vereinfachte Fassung.
Du jagst nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von ihm schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Person (§ 16 Abs. 2 BJagdG), darfst nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen und keine eigenen Waffen oder Munition besitzen. Leihen zum Jagen und Üben ist erlaubt.
Nein. Der Jugendjagdschein wird auf den regulären Jagdschein umgeschrieben, die Einschränkungen entfallen.