Zulassung, Ablauf, Nachweise
Die Jägerprüfung in Bayern
Was Du mitbringen musst, bevor Du überhaupt antreten darfst – und was Dich dann erwartet.
Den deutschen Jagdschein kannst Du in jedem Bundesland erwerben; er gilt anschließend überall. Für die Prüfung in Bayern ist das Landesamt für Maß und Gewicht in Landshut zuständig – als zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde.
Unterricht bei Stuttgart, Prüfung in Bayern
Unsere Kursräume stehen in Leinfelden-Echterdingen bei Stuttgart, Friedrich-List-Straße 40 – fünf Gehminuten von der Bahnhaltestelle, fünf Fahrminuten von der A8 und zehn Minuten vom Flughafen Stuttgart. Die Jägerprüfung legst Du anschließend in Bayern ab.
Wie oft Du tatsächlich herkommst, entscheidet der Kurs: Beim Online-Jagdscheinkurs sind es 12 Tage (6 Theorie, 6 Praxis) statt 15 oder 16 beim Block- und Wochenendkurs. Alle Wege im Einzelnen stehen unter Anfahrt.
Voraussetzungen für die Zulassung
Bevor Du zur Prüfung antreten darfst, musst Du bestimmte Nachweise vorlegen. Das wird oft übersehen – und ist der Grund, weshalb unsere Schießausbildung mehr umfasst als die eine Prüfungsdisziplin.
Nach § 7 JFPO umfasst die jagdliche Ausbildung mindestens 120 Stunden, davon mindestens 60 Stunden Praxis. Die Schießausbildung wird darauf nicht angerechnet. Die folgende Übersicht beschreibt unsere Kursplanung; Änderungen oder anrechenbare Nachweise klärst Du vorab mit uns und der Prüfungsbehörde.
| Theoriestunden | 60 in unserer Kursplanung, Sachgebiete 1 bis 6 |
|---|---|
| Praxisstunden | mindestens 60 durch praktische Lehrgänge, Ansitze und jagdliche Praxis |
| Mindestalter | vollendetes 15. Lebensjahr |
Die vier Schießnachweise
Diese Übungen gehören nicht zur Prüfung – ohne sie wirst Du aber gar nicht erst zugelassen:
- Flintenschießen: mindestens 250 Scheiben, davon mindestens drei Treffer innerhalb einer Zehnerserie
- flüchtiger Überläufer: mindestens drei Treffer im Trefferfeld einer Fünferserie
- mindestens je fünf Schüsse mit Pistole und Revolver
- Bewegungsjagd auf Schalenwild: mindestens fünf Schüsse auf eine jagdliche Realfilmsequenz im Schießkino
Darum das Schießkino
Der letzte Nachweis erklärt, warum wir im Schießkino Wallenhausen ausbilden: Die Bewegungsjagd auf Schalenwild wird dort als Realfilmsequenz geschossen. Und die 250 Flintenscheiben sind der Grund für die Tontauben auf dem Jagdparcours Amerdingen. Alle vier Nachweise entstehen im Rahmen unserer Schießausbildung – Du musst Dich um nichts davon selbst kümmern.
Ablauf der Prüfung
Drei Teile in fester Reihenfolge: schriftlich, mündlich, praktisch. Erst nach Bestehen eines Teils geht es mit dem nächsten weiter.
Ausführlich steht das im Prüfungsablauf, die Schießprüfung im Einzelnen unter Schießprüfung Bayern.
- Schriftlich: 100 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren, 100 Minuten. Höchstens ein Viertel darf falsch sein.
- Mündlich: 10 bis 15 Minuten je Sachgebiet, in Gruppen von bis zu drei Prüflingen.
- Praktisch: Waffenhandhabung und 4 Schuss auf die Rehbockscheibe aus 100 m.
Termine, Gebühr und Anmeldung
Die Prüfung findet viermal im Jahr statt, die Gebühr beträgt 280 € für die Vollprüfung. Anmeldeschluss ist immer 4 Wochen vor dem schriftlichen Teil einer Prüfung. Die Anmeldung nimmst Du selbst vor; die Jagdschule kann das nicht übernehmen.
Was sich 2026 geändert hat
Am 1. April 2026 ist die Novelle des Bayerischen Jagdgesetzes in Kraft getreten. Für angehende Jägerinnen und Jäger sind fünf Punkte wichtig:
Quelle: Gesetz zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 26. März 2026 (GVBl. S. 113). Die AVBayJG gilt in dieser Fassung seit dem 1. April 2026; § 12g tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Abgerufen am 17.09.2026.
- Fallenjagd nur mit Kenntnisnachweis. Seit dem 1. April 2026 darf die Fallenjagd nur ausüben, wer die erforderlichen Kenntnisse nachweisen kann (Art. 29a Abs. 1 BayJG). Wie dieser Nachweis erbracht wird, regelt ab dem 1. Januar 2027 der neue § 12g AVBayJG: durch eine nach dem 1. Januar 2027 in Bayern bestandene Jägerprüfung oder durch die Teilnahme an einem Lehrgang für die Fallenjagd.
- Der Stichtag wirkt nicht zurück. Angerechnet wird nur eine Jägerprüfung, die nach dem 1. Januar 2027 abgelegt wird. Wer 2026 besteht, braucht den Fallenlehrgang weiterhin – und zwar dauerhaft, nicht übergangsweise. Deshalb bleibt der Fallenlehrgang bei uns im Kurs – für den Jahrgang 2026 ist er kein Zusatz, sondern der einzige Weg.
- Neuer Prüfungsstoff ab 2027. Ab dem 1. Januar 2027 steht die Fallenjagd ausdrücklich im Prüfungsstoff: Das Sachgebiet „Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte“ umfasst dann auch Bauart und Funktionsweise der für den Lebend- und Totfang zulässigen Fallen sowie die gesetzlichen und praktischen Grundlagen der Fallenjagd (§ 10 Nr. 1 JFPO).
- Eigene Jagdzeiten. Bayern legt seine Jagdzeiten seitdem unabhängig von bundesrechtlichen Vorgaben fest. Rehböcke und Schmalrehe dürfen ab dem 16. April bejagt werden statt ab dem 1. Mai – die vollständige Tabelle steht unter Jagdzeiten in Bayern.
- Wolf und Goldschakal. Wolf (Canis lupus) und Goldschakal (Canis aureus) unterliegen seit dem 1. April 2026 dem bayerischen Jagdrecht (§ 18 Nr. 1.29 und 1.30 AVBayJG), nachdem die EU im Juli 2025 den Schutzstatus des Wolfs abgesenkt hat. Eine Jagdzeit ist damit nicht eröffnet: Nach § 19 Abs. 5 AVBayJG darf die Jagd auf Wölfe nur ausgeübt werden, soweit und solange eine naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung das zulässt.
Chancengleichheit
Ein Punkt, der in Bayern für Teilnehmer spricht: Die Prüfungspräparate sind bekannt und lassen sich vorher besichtigen, Bilder davon stehen kostenfrei zur Verfügung, und die Prüfungskommission ist fest. Waffen und Munition stellt die Prüfungsstelle. Niemand hat dadurch einen Vorteil, weil er zufällig den richtigen Stand oder die richtige Waffe kennt. Der vollständige Vergleich steht unter Deine Vorteile im Überblick, die Kursformate für Bayern unter Jagdschule für Bayern – darunter der Wochenendkurs und der Blockkurs für Bayern.
Angaben nach dem Landesamts für Maß und Gewicht, Stand 17.09.2026. Ältere Unterlagen nennen teils noch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als zuständige Stelle – das ist seit dem 5. August 2024 nicht mehr der Fall.
Häufige Fragen zur Jägerprüfung in Bayern
§ 7 JFPO verlangt mindestens 120 Stunden jagdliche Ausbildung, davon mindestens 60 Stunden Praxis. Die Schießausbildung wird darauf nicht angerechnet. Unser Kursplan umfasst Theorie und Praxis; einzelne Kurstage können nicht nach eigener Wahl entfallen.
Zur Prüfung musst Du das 15. Lebensjahr vollendet haben. Der Jagdschein wird mit 16 Jahren erteilt.
Vier: 250 Flintenscheiben mit drei Treffern in einer Zehnerserie, drei Treffer beim flüchtigen Überläufer in einer Fünferserie, je fünf Schuss mit Pistole und Revolver sowie fünf Schüsse auf eine Realfilmsequenz im Schießkino.
Nein. Sie sind Voraussetzung für die Zulassung. In der Prüfung selbst schießt Du nur vier Schuss auf die Rehbockscheibe.
Ja, den deutschen Jagdschein kannst Du in jedem Bundesland erwerben – er gilt anschließend überall.
