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Wer in Deutschland auf die Jagd gehen möchte, benötigt einen Jagdschein. Daran führt kein Weg vorbei. Doch welche Voraussetzungen gibt es eigentlich, um den Jagdschein früher oder später in den eigenen Händen halten zu können?

Um das Thema Jagd und Waffen ranken sich unzählige Mythen, Gerüchte und falsche Behauptungen. Interessiert man sich für die Jagd und möchte den Jagdschein ablegen, tun sich oftmals viele Fragen auf, die Interessierte schnell verunsichern können. In diesem Artikel möchten wir daher etwas Klarheit schaffen.

Was genau ist ein Jagdschein?

Zunächst einmal sollte die Frage geklärt werden, was denn überhaupt ein Jagdschein ist. Fälschlicherweise wird der Jagdschein (oftmals in den Medien) nämlich als Waffenschein abgetan. Dabei berechtigt der Jagdschein nur zu einer begrenzten Nutzung von ganz bestimmten Waffen. Und auch nur unter bestimmten Bedingungen. Grundsätzlich handelt es sich bei dem Jagdschein lediglich um eine personenbezogene Urkunde, die dessen Besitzer zur Jagdausübung zulässt. Die Gültigkeit steht nicht in Abhängigkeit mit dem Bundesland, die Jagdausübung ist somit deutschlandweit möglich. In Österreich heißt der Jagdschein übrigens Jagdkarte, in der Schweiz Jagdpatent — sollten Sie diese Begriffe schon einmal gehört haben.

Auch lesenswert: Jagdschein Kosten – was kostet der Jagdschein?

Der Sinn und Zweck des Jagdscheins soll in erster Linie sein, dass nur ausgebildete und geschulte Personen die Jagd ausüben. Daher ist auch ein prüfungsvorbereitender Jagdscheinkurs sowie das Ablegen einer staatlichen Prüfung (Jägerprüfung) vonnöten, womit wir schon bei der ersten Voraussetzung wären. Doch dazu später mehr. Auf einem anderen Wege ist der Jagdschein nicht zu erlangen. Der Jagdschein ist in Deutschland ein personenbezogenes Dokument dass den Inhaber des Jagdscheines die Jagd nach „allgemeinen Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen und Regeln“ (gesetzlichen Grundlagen) ausübt.

Wer den Jagdschein besitzt, darf übrigens nicht direkt im nächsten Wald seine erste Wildsau erlegen. Wie oben beschrieben, ist das Dokument lediglich eine Zulassung zur Jagdausübung. Eine Berechtigung (Begehungsschein) zur Jagd für ein bestimmtes Jagdrevier benötigen Sie natürlich zusätzlich, um tatsächlich in einem bestimmten, zugewiesenen Gebiet auf die Jagd gehen zu dürfen.

Wem steht das Jagdrecht zu?

In Deutschland steht das Jagdrecht dem Grundeigentümer zu (dies sind in den meisten Fällen Waldbesitzer oder Landwirte). Diese könnten wenn Sie eine große zusammenhängenden Fläche von min.75 Hektar (Baden-Württemberg) besitzen, nach Vorlage des Jagdscheines die Jagd selbst auf Ihrem Grundstück ausüben (Eigenjagdbezirk). Grundeigentümer die kleinere Flächen besitzen, müssen sich der örtlichen Jagdgenossenschaft anschließen. Die Jagdgenossenschaft bildet aus den kleinen zusammenhängenden Grundflächen der Gemeinde dann, einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk der min. 150 Hektar umfassen muss (In dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zählen keine Flächen von einem Eigenjagdbezirk). Diese übertragen dann das Jagdausübungsrecht an Jäger also Inhaber eines gültigen Jagdscheines.

Übrigens: Laut jüngsten Statistiken (2017/2018) des deutschen Jagdverbandes zählen wir knapp über 384.428 Jagdscheininhaber in der Bundesrepublik Deutschland.

Voraussetzungen für den Jagdschein

Um den Jagdschein bei der Unteren Jagdbehörde (in der Regel ist dies die örtliche Waffenbehörde) beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Die wohl offensichtlichste Voraussetzung ist natürlich die bestandene Jägerprüfung. Dazu ist zuvor die Teilnahme an einem Lehrgang z.B. in einer Jagdschule erforderlich, der in der Regel 130 Pflichtstunden umfasst. Anschließend folgt die staatliche Prüfung.
  • Mit der Jagd stehen immer auch Schusswaffen im Zusammenhang. Daher muss — wie auch bei Sportschützen — ein Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG) sowie ein einwandfreies, polizeiliches Führungszeugnis vorliegen.
  • Eine weitere, wichtige Voraussetzung ist, dass man eine Jagdhaftpflichtversicherung besitzt, um im Falle eines z.B. Unfalls entsprechend abgesichert zu sein. Die Deckungssummen einer solchen Versicherung müssen sich auf mindestens 50.000 Euro für Sachschäden und mindestens 500.000 Euro für Personenschäden belaufen.
  • Ebenfalls eine richtige Rolle für die Beantragung des Jagdscheins spielt das Alter. Das Mindestalter für den Jagdschein beträgt 18 Jahre. Wer mindestens 16 Jahre alt ist, aber die Volljährigkeit noch nicht erreicht hat, kann sich den Jugendjagdschein ausstellen lassen. Dieser ist allerdings mit einigen Einschränkungen verbunden, die sich mit Erreichen der Volljährigkeit aufheben lassen.

Erfüllt man diese Voraussetzungen, kann man zusammen mit dem Jägerprüfungszeugnis, einem aktuellen Passfoto sowie dem Versicherungsnachweis über die oben beschriebene Jagdhaftpflichtversicherung bei der Unteren Jagdbehörde den Jagdschein beantragen. Hierfür wird noch eine Gebühr fällig. Für den Waffenerwerb ist zusätzlich eine Waffenbesitzkarte erforderlich, die mit Vorlage des Jagdscheins und des Nachweises der gesetzeskonformen Aufbewahrung beantragt werden kann.

Für was berechtigt der Jagdschein?

Der Jagdschein berechtigt den Inhaber:

  • jagdlich tätig zu sein
  • führen von Jagdwaffen (Lang.-Kurzwaffen sowie kalte Waffen)
  • Erwerben,Leihen und Besitzen von Langwaffen (ohne Anzahlbegrenzung) sowie 2 Kurzwaffen die jagdlich genutzt werden können ebenso die dazugehörige Munition für Lang.-Kurzwaffen (ohne Anzahlbeschränkung)
  • Vom erlegten Wild, Fleisch zu Untersuchen und dem Handel frei zu geben. (Es dürfen keine bedenkliche Merkmale vorliegen)
  • nach einer Schlung zur kundigen Person darf dieser selbst „Trichinenproben“ am erlegten Wild zur amtlichen Unteruchung entnehmen.
  • Jagdrevier pachten (Pachtfähig ab dem vierten Jagdjahr)

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