Rehbock, Überläufer, Schießkino
Die Büchsendisziplinen
Mit der Büchse wird auf feste und auf bewegte Ziele geschossen. Was verlangt wird, hängt vom Bundesland ab – und nicht alles davon ist Prüfung.
Rehbockscheibe – das feste Ziel auf 100 Metern
Die Rehbockscheibe ist die Disziplin, die in der Prüfung wirklich zählt. Geschossen wird auf 100 Meter. In Bayern sind es vier Schuss: zwei sitzend aufgelegt, zwei stehend angestrichen oder stehend freihändig – die Anschlagsart wählst Du selbst. Ein Probeschuss ist gestattet, Waffe und Munition stellt die Prüfungsstelle.
Bestanden ist mit mindestens drei Treffern im achten bis zehnten Ring. Ein berührter Ring gilt als getroffen. Trifft es beim ersten Mal nicht, lässt sich die Disziplin im praktischen Teil einmal wiederholen. Der vollständige Ablauf steht unter Schießprüfung Bayern.
In Baden-Württemberg sind es fünf Schüsse sitzend auf dieselbe Scheibe aus 100 Metern – ein Vergleich beider Länder steht im Prüfungsablauf Baden-Württemberg.
Flüchtiger Überläufer – das bewegte Ziel
Der flüchtige Überläufer, umgangssprachlich laufender Keiler, ist eine Scheibe, die seitlich am Schützen vorbeizieht. Sie stellt ein flüchtendes Stück Schwarzwild nach. Geschossen wird mit der Büchse auf dem Büchsenstand – nicht auf dem Wurfscheibenstand. Verwechselt wird das oft mit der Kipphase, weil beide Ziele seitlich laufen; die Kipphase ist aber ein Flintenziel.
Wie genau das aussieht, legt die DJV-Schießvorschrift fest – dort steht der flüchtige Überläufer im Abschnitt Büchsenschießen. Die Scheibe läuft von rechts nach links in 1,8 bis 2,0 Sekunden über eine sechs Meter breite Schneise. Gemessen wird vom Erscheinen des Pürzels bis zu seinem Verschwinden. Auf 50 Meter kommt die DJV-Wildscheibe Nr. 5, auf 60 Meter die Nr. 6. Geschossen wird stehend freihändig, fünf Schuss; nach dem Ruf „Los!“ erscheint die Scheibe innerhalb von drei Sekunden. Quelle: DJV-Schießvorschrift, Fassung ab 1. April 2024, Nr. 3.2.4 und 3.3.1. Die Bedingungen der Jägerprüfung selbst setzt das jeweilige Bundesland.
In Baden-Württemberg gehören fünf Schüsse auf die flüchtige Überläuferscheibe aus 50 oder 60 Metern zur Prüfung. In Bayern, wo unsere Teilnehmer antreten, ist er nicht Teil der Prüfung, sondern Zulassungsvoraussetzung: verlangt sind drei Treffer im Trefferfeld einer Fünferserie.
Schießkino – die Bewegungsjagd
Im Schießkino wird mit scharfer Munition auf Realfilmsequenzen geschossen. Für die Zulassung in Bayern sind mindestens fünf Schüsse auf eine jagdliche Sequenz nachzuweisen. Das Kino kann, was ein Stand nicht kann: bewegtes Wild, wechselnde Entfernungen – und die Entscheidung, ob überhaupt geschossen wird.
Unsere Kurse üben im Schießkino Wallenhausen in Bayern.
Kurzwaffe – keine Büchse, derselbe Nachweis
Pistole und Revolver gehören nicht zu den Büchsendisziplinen, stehen aber auf derselben Nachweisliste: mindestens je fünf Schüsse. Geübt wird auf dem 25-Meter-Stand. Gebraucht wird die Kurzwaffe auf der Jagd vor allem zum Fangschuss.
Kaliber, Optik und Waffe
Verlangt ist ein mindestens auf Rehwild zugelassenes Kaliber; Visierung und Optik sind frei. In der Prüfung stellt die Prüfungsstelle Waffe und Munition. Im Kurs übst Du mit derselben Waffenart, mit der Du später antrittst – womit wir ausbilden, steht unter jagdliche Schießausbildung.
Was in der Prüfung zählt und was davor
Der Unterschied wird oft verwechselt. In Bayern besteht die Schießprüfung aus vier Schuss auf die Rehbockscheibe – mehr nicht. Alles andere sind Nachweise, die vor der Zulassung zu erbringen sind. Das Landesamt verlangt insgesamt vier:
Der erste Punkt betrifft die Flinte – worin sich die Wurfscheiben-Disziplinen unterscheiden, steht dort. Die übrigen drei sind Büchse und Kurzwaffe.
- Flintenschießen: mindestens 250 Scheiben, davon mindestens drei Treffer innerhalb einer Zehnerserie
- flüchtiger Überläufer: mindestens drei Treffer im Trefferfeld einer Fünferserie
- mindestens je fünf Schüsse mit Pistole und Revolver
- Bewegungsjagd auf Schalenwild: mindestens fünf Schüsse auf eine jagdliche Realfilmsequenz im Schießkino
Häufige Fragen
Das feste Ziel ist die Rehbockscheibe auf 100 Metern. Bewegte Ziele sind der flüchtige Überläufer – auch laufender Keiler genannt – und die Realfilmsequenzen im Schießkino.
Vier Schuss auf die Rehbockscheibe aus 100 Metern, bestanden mit mindestens drei Treffern im achten bis zehnten Ring. Ein Probeschuss ist gestattet.
In Bayern nicht. Dort ist er ein Zulassungsnachweis, den Du vor der Prüfung erbringst. In Baden-Württemberg gehören fünf Schüsse auf die flüchtige Überläuferscheibe zur Prüfung selbst.
Nein. In der Prüfung stellt die Prüfungsstelle Waffe und Munition. Im Kurs übst Du mit derselben Waffenart, mit der Du später antrittst.