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Entwurf vom September 2025

Österreichs Waffenrechts-Novelle 2025

Nach dem Amoklauf in Graz hat Österreich eine umfassende Novelle auf den Weg gebracht. Für Jagdreisen und Waffenkäufe im Nachbarland ändert sich einiges.

überarbeitet am

Stand dieses Beitrags: 11. September 2025

Dieser Beitrag beschreibt den Begutachtungsentwurf vom September 2025, nicht das geltende Recht. Im weiteren Verfahren können sich Inhalte geändert haben. Den verbindlichen Stand nennt das österreichische Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) oder die zuständige Waffenbehörde in Österreich.

Worum es geht

Nach dem Amoklauf in Graz im Juni 2025 hat Österreich eine umfassende Novelle des Waffengesetzes auf den Weg gebracht. Am 4. September 2025 schickte der Innenausschuss des Nationalrats den Entwurf einstimmig in die Begutachtung; bis zum 16. September 2025 konnten Stellungnahmen eingebracht werden.

Für Jägerinnen und Jäger mit Bezug nach Österreich – Wohnsitz, Arbeit oder Jagdreisen – berührt der Entwurf vor allem den Erwerb von Waffen, nicht die Jagdausübung selbst.

Die Kernpunkte des Entwurfs

Geplante Änderungen im Entwurf vom September 2025
VorhabenWas sich ändern sollte
Mindestalter Anhebung der Altersgrenzen für den Erwerb von Schusswaffen. Junge Jäger kämen später an bestimmte Kategorien.
Kategorie C Erwerb nur noch mit Waffenbesitzkarte statt über die bisherige Registrierung. Betrifft gängige Jagdflinten und Büchsen.
Waffenpsychologie Häufigere und weiter reichende Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen, besonders bei Erteilung und Verlängerung.
Abkühlphase Wartefrist zwischen Antrag und Überlassung von vier Wochen.
Vollzug Strengere Waffenverbote, Maßnahmen gegen illegalen Handel, besserer Datenaustausch zwischen Behörden.

Was das praktisch heißt

Wer in Österreich eine Waffe kaufen will, sollte deutlich früher planen als bisher: Erlaubnisverfahren statt Meldung, dazu eine Wartefrist. Für einen Waffenwechsel kurz vor der Saison reicht das gewohnte Zeitfenster dann nicht mehr.

An der Jagdausübung selbst, an Jagdkarte und Revierpraxis ändert der Entwurf nichts. Wer in Deutschland die Jägerprüfung ablegt, ist davon nicht berührt.

Warum der Beitrag stehen bleibt

Wir haben ihn nicht gelöscht, sondern datiert. Ein Entwurf von gestern erklärt, warum die Regeln von heute so aussehen, wie sie aussehen – und wer im Nachbarland jagt, sollte die Richtung kennen, in die sich das Recht dort bewegt. Für den verbindlichen Stand führt der Weg zur österreichischen Behörde, nicht zu diesem Beitrag.

Diese Hinweise dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung.

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