NEU !!! Jagdscheinkurs „Online“ in 6 Praxistagen erfolgreich zum Jagdschein…
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Als Jagdschule haben wir mit unserem langjährigen Partner einen exklusiven Vertrag ausgehandelt. Dadurch kannst Du von den besten Konditionen bei der Jagdhaftpflichtversicherung profitieren. In Zusammenarbeit mit der Versicherungsagentur Yvonne Abt & Peter Strohmaier GbR bieten wir Dir die Möglichkeit, Deine Jagdhaftpflichtversicherung direkt auf unserer Website online abzuschließen. In dem folgenden online Formular kannst Du ganz einfach den passenden Tarif auswählen.
Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die alle Jägerinnen und Jäger vorlegen müssen, um einen Jagdschein bei der Jagdbehörde zu erhalten.
Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt folgende Bereiche ab:
Zusätzlich schützt die Jagdhaftpflichtversicherung Dich vor Schadensersatzansprüchen, die gegen Dich geltend gemacht werden. Die Versicherung überprüft die Berechtigung und Höhe der Schadensersatzansprüche und übernimmt die gerechtfertigten Ansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Unberechtigte Schadensersatzansprüche werden von der Gothaer abgewehrt, und im Falle eines Rechtsstreits übernimmt sie die Prozessführung und die Kosten.
Absicherung für Jungjägerinnen und Jungjäger
Um sicherzustellen, dass Du als Jungjägerin oder Jungjäger umfassend geschützt bist, ist eine Jagdhaftpflichtversicherung unerlässlich. Bereits während Deiner Ausbildung ist der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung ratsam, da sie auch diesen Teil Ihrer jagdlichen Aktivitäten abdeckt. Du bist unter anderem beim Übungsschießen außerhalb Ihrer Ausbildung, bei Veranstaltungen in Deinem Vereine und bei der Jagdprüfung selbst versichert. Die enthaltene Unfallversicherung deckt außerdem mögliche Personenschäden während Ihrer Ausbildung ab.
Wichtige Informationen zur Jagdhaftpflichtversicherung der Gothaer Versicherung
Die Gothaer Versicherung rechnet den Beitrag für die Jagdhaftpflichtversicherung pro Jagdjahr ab. Ein Jagdjahr beginnt immer am 01. April und endet am 31. März des folgenden Jahres.
Wichtige Hinweise zur Vertragslaufzeit
Solltest Du die Versicherung beispielsweise am 28. März abschließen, wird Dir dennoch der volle Beitrag für das gesamte laufende Jagdjahr bis zum 01. April berechnet. Aus diesem Grund empfehlen wir, den Versicherungsbeginn direkt auf den 01. April zu legen, um unnötige Kosten für wenige Tage zu vermeiden.
Jagdhaftpflichtversicherung für 3 Jahre – Vorteile für Jäger
Jäger lösen ihren Jagdschein bei der zuständigen Behörde in der Regel für drei Jagdjahre, da dies sowohl finanziell als auch verwaltungstechnisch vorteilhaft ist:
Für Jäger, die ihre Jagdhaftpflichtversicherung neu abschließen oder verlängern möchten, ist es daher sinnvoll, sich für eine Drei-Jahres-Police zu entscheiden. So erfüllen Sie nicht nur die behördlichen Anforderungen, sondern profitieren auch von finanziellen Vorteilen.
Hier geht es zum Formular
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