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Antrag Jagdhaftpflichtversicherung

Als Jagdschule haben wir mit unserem langjährigen Partner einen exklusiven Vertrag ausgehandelt. Dadurch können Sie von den besten Konditionen bei der Jagdhaftpflichtversicherung profitieren. In Zusammenarbeit mit der Versicherungsagentur Yvonne Abt & Peter Strohmaier GbR bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Jagdhaftpflichtversicherung direkt auf unserer Website online abzuschließen. In dem folgenden online Formular könnt Sie ganz einfach den passenden Tarif auswählen.

Jagdhaftpflichtversicherung

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die alle Jägerinnen und Jäger vorlegen müssen, um einen Jagdschein bei der Jagdbehörde zu erhalten.

Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt folgende Bereiche ab:

    • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen (z.B Schulungswaffen beim Schiesstraining oder Waffenhandhabung)
    • Schäden verursacht durch Ihren Jagdhund, auch an anderen Tieren
    • Schäden, die durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe entstehen
    • Schmerzensgeldansprüche von Angehörigen im Falle von Schusswaffenverletzungen

Zusätzlich schützt die Jagdhaftpflichtversicherung Sie vor Schadensersatzansprüchen, die gegen Sie geltend gemacht werden. Die Versicherung überprüft die Berechtigung und Höhe der Schadensersatzansprüche und übernimmt die gerechtfertigten Ansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Unberechtigte Schadensersatzansprüche werden von der Gothaer abgewehrt, und im Falle eines Rechtsstreits übernimmt sie die Prozessführung und die Kosten.

Absicherung für Jungjägerinnen und Jungjäger

Um sicherzustellen, dass Sie als Jungjägerin oder Jungjäger umfassend geschützt sind, ist eine Jagdhaftpflichtversicherung unerlässlich. Bereits während Ihrer Ausbildung ist der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung ratsam, da sie auch diesen Teil Ihrer jagdlichen Aktivitäten abdeckt. Sie sind unter anderem beim Übungsschießen außerhalb Ihrer Ausbildung, bei Veranstaltungen Ihrer Vereine und bei der Jagdprüfung selbst versichert. Die enthaltene Unfallversicherung deckt außerdem mögliche Personenschäden während Ihrer Ausbildung ab.

Wichtige Informationen zur Jagdhaftpflichtversicherung der Gothaer Versicherung

Die Gothaer Versicherung rechnet den Beitrag für die Jagdhaftpflichtversicherung pro Jagdjahr ab. Ein Jagdjahr beginnt immer am 01. April und endet am 31. März des folgenden Jahres.

Wichtige Hinweise zur Vertragslaufzeit

Sollten Sie Ihre Versicherung beispielsweise am 28. März abschließen, wird Ihnen dennoch der volle Beitrag für das gesamte laufende Jagdjahr bis zum 01. April berechnet. Aus diesem Grund empfehlen wir, den Versicherungsbeginn direkt auf den 01. April zu legen, um unnötige Kosten für wenige Tage zu vermeiden.

Jagdhaftpflichtversicherung für 3 Jahre – Vorteile für Jäger

Jäger lösen ihren Jagdschein bei der zuständigen Behörde in der Regel für drei Jagdjahre, da dies sowohl finanziell als auch verwaltungstechnisch vorteilhaft ist:

  • Die Gebühren für einen Drei-Jahres-Jagdschein sind günstiger als für drei einzelne Jahresjagdscheine.
  • Die Jagdbehörde muss die Zuverlässigkeitsprüfung des Jägers nur einmal für drei Jahre durchführen, statt jährlich.
  • Um einen Drei-Jahres-Jagdschein zu erhalten, verlangt die Behörde eine Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Laufzeit von drei Jahren.

 

Für Jäger, die ihre Jagdhaftpflichtversicherung neu abschließen oder verlängern möchten, ist es daher sinnvoll, sich für eine Drei-Jahres-Police zu entscheiden. So erfüllen Sie nicht nur die behördlichen Anforderungen, sondern profitieren auch von finanziellen Vorteilen.

Hier geht es zum Formular

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