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Flinte nach dem Schuss
21.08.2017

Die Waffenbesitzkarte (WBK) für Jäger

Man unterscheidet drei Arten von Waffenbesitzkarten: Die gelbe WBK, die rote WBK und die grüne WBK. Dabei ist die grüne Waffenbesitzkarte die dabei umfangreichste dieser waffenrechtlichen Erlaubnissen. Während die gelbe WBK nur Sportschützen und die rote WBK nur Waffensammler zum Besitz von Waffen berechtigt, wird der Erwerb einer grünen WBK von Jägern, Sportschützen und in wenigen Fällen auch von Waffenerben getätigt.

Sie als Jäger oder angehender Jäger möchten sich ausführlich über die grüne Waffenbesitzkarte informieren, damit keine Fragen mehr offen stehen? Lesen Sie weiter!

Was genau ist eine Waffenbesitzkarte?

Wie der Name schon verrät, berechtigt eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb und Besitz von Waffen und dazugehäriger Munition. Dies bezieht sich natürlich nicht auf alle, sondern nur auf ausgewählte Waffenarten. Hieb- und Stichwaffen sind beispielsweise ausgeschlossen, da diese entweder verboten oder ohne Berechtigung erlaubt sind.

Bildquelle: Von Waffenrechtler – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=30052961

Die Waffenbesitzkarte ist außerdem nicht mit einem Waffenschein gleichzustellen. Der Waffenschein berechtigt nämlich zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit. Die Waffenbesitzkarte berechtigt dagegen nur zum Erwerb und Besitz der Waffe. Transportiert dürfen die Waffen nur ungeladen in geeigneten, verschlossenen Behältnissen. Genutzt dürfen die Waffen nur auf bestimmten Plätzen wie zum Beispiel schießsportlichen Vereinen oder jagdlichen Vereinigungen.

Wie und Wo kann eine WBK beantragt werden?

Wer eine Waffenbesitzkarte beantragen möchtet, wendet sich an die zuständige Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes (Waffenbehörde). Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig abgegeben werden.

Dazu gehören:

Nach Eingang aller benötigten Unterlagen prüft die Behörde die Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Hierzu holt sie sich Auskünfte über…

  • … das Bundeszentralregister
  • … das zentrale, staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister
  • … die Stellungsnahme der örtlichen Polizeidienststelle.

Wurde eine Zuverlässigkeit geprüft und bestätigt, wird dem Antragsteller die WBK ausgestellt.

Mit welchen Kosten Sie mit dem Erwerb einer WBK rechnen müssen, hängt von der Waffenbesitzkartenart und der Gebührenordnung ab. Hier kann der Preis von 20 bis 80 Euro variieren.

Lesen Sie auch: Wie alt muss man für den Jagdschein sein?

Wozu berechtigt die grüne WBK seinen Besitzer?

Die grüne WBK wird Jägern in Verbindung mit § 13 WaffG erteilt. Besitzer dürfen ihre Waffen außerhalb der markierten Jagdbezirke oder ihrer Wohnung nur ungeladen und in speziellen Behältnissen transportieren. Außerdem muss jede Waffe bei der Waffenbehörde gemeldet sein. Jäger dürfen mit einem gültigen Jagdschein die Waffe zwar ohne vorherige Genehmigung kaufen, müssen diese Waffen dann allerdings innerhalb von 14 Tagen melden und in die Waffenbezirkskarte eintragen lassen.

Mit dem Erwerb einer grünen WBK ist der Besitz von folgenden Waffen berechtigt:

  • mehrschüssige Pistolen und Revolver
  • Selbstladeflinten
  • Repetierflinten
  • Langwaffen, z. B Einzellader, Selbstladebüchsen, Selbstladefliten

In der Regel dürfen Jäger nur so viele Waffen besitzen wie viele sie zur Jagd benötigen. Zur Jagd dürfen nur 2 Kurzwaffen mitgenommen werden um Tiere zu erlösen.

Was setzt der Besitz einer grünen WBK voraus?

Folgende Voraussetzungen werden bei der Antragstellung geprüft:

  • Volljährigkeit (Bei manchen Waffen ein Alter von 21-25 Jahren notwendig)
  • Körperliche und psychische Voraussetzungen (voll geschäftsfähig, keine Drogenprobleme usw.)
  • Nachweis eines gültigen Jagdscheins
  • Zuverlässigkeit (Keine Einträge im Führungszeugnis bzw. Bundeszentralregister)
  • Nachweis einer sicheren Aufbewahrung (z.B Tresor)
  • Nachweis eines Bedürfnisses (Jagdausübung)

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Die Genehmigungsbehörden haben das Recht die ordnungsgemäße Verwahrung der Waffen zu kontrollieren. Dies muss nicht unbedingt passieren weil Verdacht geschöpft wurde. Auch verdachtsunabhängige Kontrollen werden getätigt. Waffen ohne Eintragung in eine Waffenbesitzkarte werden bei einer Kontrolle in der Regel beschlagnahmt und dem Besitzer ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt. Deswegen raten wir: Informieren Sie sich nochmals ausführlich über die rechtmäßige Aufbewahrung Ihrer Waffen und entgehen Sie somit möglichen Gefahren und Unannehmlichkeiten.

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