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Wissenswertes zum Jagdschein

Was für Voraussetzungen benötige ich zum Erwerb eines Jagdscheins?

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde ( Jägerprüfung)
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung

Wo kann man den Jagdschein absolvieren und was für Kurse gibt es?

Wir bieten Jagdschein Wochenendlehrgänge sowie Jagdschein Blockkurse an.

Wie und wo bekomme ich den Jagdschein?

Sie müssen den Jagdschein bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen dies kann die Untere Jagdbehörde, oder Ordnungsamt sein. Dort bekommen Sie den Jagdschein durch Vorlage Ihres Prüfungszeugnis,sowie der Jagdhaftpflichtversicherung sofort ausgehändigt oder dieser wird Ihnen auf dem Postweg zugesendet.

Erforderliche Unterlagen die Sie für die Beantragung des Jagdschein benötigen:

  • Prüfungszeugnis der Jägerprüfung
  • Personalausweis
  • 2x Lichtbilder
  • Nachweis einer Jagdhaftplichtversicherung*

*(Deckungssumme: min.500.000 €uro für Personenschaden / 50.000 €uro für Sachschaden) diese Versicherung muss über die gesamte Laufzeit des Jagdscheines gültig sein.

Wozu braucht man in Deutschland einen Jagdschein?

Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen Jagdschein auf seinen Namen mit sich führen und diesen auf Verlangen der Polizei sowie Jagdschutzberechtigten vorzeigen.

Abwurfstangen dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten gesammelt werden. Wer mit Greifen oder Falken die Jagd ausüben will, muss ebenfalls einen Falknerjagdschein auf seinen Namen mit sich führen.

Was kostet ein Jagdschein?

Die Jagdscheingebühren für den Jagdschein setzt die jeweils zuständige Stadt-/ Landkreis fest.

Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe in (Baden-Württemberg) an:

  • 20,45 Euro für einen Tagesjagdschein
  • 38,35 Euro pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite „Gesetzliche Vorschriften„.
Mit der Gebühr für die Ausstellung oder der Verlängerung des Jagdscheins wird eine Jagdabgabe erhoben. Das Land erhält das Aufkommen aus der Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens nach Zielen des Landesjagdgesetzes, insbesondere nimmt das Land die Jagdabgabe zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Verhütung von Wildschäden.

Rechtsgrundlagen für den Jagdschein:

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