Nach dem Amoklauf in Graz im Juni 2025 reagiert Österreich mit einer umfassenden Novelle des Waffengesetzes. Am 04.09.2025 hat der Innenausschuss des Nationalrats den Entwurf einstimmig in das Begutachtungsverfahren geschickt. Bis zum 16.09.2025 können schriftliche Stellungnahmen eingebracht werden. Es liegt zudem eine vereinfachte Sprachfassung der Novelle vor, um den Zugang zu den Inhalten zu erleichtern.
Politisch wird die Novelle von den einbringenden Fraktionen breit unterstützt. Kritik kommt vor allem von Oppositionsparteien – teils am Verfahrenstempo, teils an der inhaltlichen Ausrichtung. Wichtig für Sie: Es handelt sich derzeit um einen Entwurf. Änderungen sind im weiteren parlamentarischen Prozess möglich; verbindlich ist erst der beschlossene und veröffentlichte Gesetzestext.
Für Jägerinnen und Jäger mit Jagdbezug zu Österreich – sei es durch Wohnsitz/Arbeitsplatz dort oder durch Jagdreisen – könnten die geplanten Anpassungen spürbare Auswirkungen auf Erwerbsvoraussetzungen, Wartefristen und Nachweispflichten haben. Im Folgenden fassen wir die zentralen Punkte zusammen und zeigen, worauf Sie sich einstellen sollten. Diese Hinweise dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung.
Die wichtigsten Inhalte des Entwurfs im Überblick
Der Entwurf umfasst mehrere Stellschrauben, die Erwerb, Besitz und den behördlichen Vollzug betreffen:
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Anhebung der Altersgrenzen: Das Mindestalter für den Erwerb von Schusswaffen soll angehoben werden. Damit würden insbesondere junge Jägerinnen und Jäger später als bisher Zugang zu bestimmten Waffenkategorien erhalten. Übergangsregelungen sind erst dem finalen Text zu entnehmen.
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WBK-Pflicht auch für Kategorie‑C‑Waffen: Künftig ist der Erwerb von Kategorie‑C‑Waffen (u. a. gängige Jagdflinten und Büchsen) an eine Waffenbesitzkarte (WBK) geknüpft. Die bisherige, weniger aufwendige Erwerbsmeldung/Registrierung würde damit durch ein echtes Erlaubniserfordernis ersetzt. Das betrifft sowohl Erst- als auch Zusatzerwerbe und hat Konsequenzen für Unterlagen, Fristen und Zuverlässigkeitsnachweise.
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Ausweitung waffenpsychologischer Zuverlässigkeitsprüfungen: Psychologische Eignungs- bzw. Zuverlässigkeitsprüfungen sollen in größerem Umfang vorgesehen oder häufiger wiederholt werden können. Relevanz hat dies insbesondere bei WBK-Erteilungen und -Verlängerungen.
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Verlängerte Wartefrist („Abkühlphase“): Die Wartezeit zwischen Antrag/Anzeige und tatsächlicher Überlassung soll auf vier Wochen verlängert werden. Das verengt die Zeitfenster für Erwerbsvorhaben und erfordert frühere Planung.
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Verschärfte Waffenverbote und Vollzug: Geplant sind präzisere und strengere Waffenverbote, Maßnahmen gegen illegalen Waffenhandel und ein verbesserter Datenaustausch zwischen Behörden. Ziel ist ein effizienterer Vollzug und die frühere Erkennung von Risiken.
Bitte beachten Sie: Detailfragen (z. B. exakte Altersstufen, Übergangsfristen, nachzuweisende Unterlagen, Ausnahmen) können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Maßgeblich ist der finale Gesetzestext nach Beschluss und Veröffentlichung.
Was bedeutet das für Jägerinnen und Jäger aus Deutschland und Österreich?
Die geplanten Änderungen betreffen unterschiedliche Personengruppen auf verschiedene Weise:
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Jägerinnen und Jäger mit Jagd in Österreich oder mit Wohnsitz/Arbeitsplatz in Österreich:
- Erwerbsvoraussetzungen ändern sich durch die WBK-Pflicht auch für Kategorie‑C‑Waffen. Wer künftig eine Flinte oder Büchse erwirbt, benötigt eine entsprechende behördliche Erlaubnis und – je nach Ausgestaltung – zusätzliche Nachweise.
- Die verlängerte Wartefrist von vier Wochen verschiebt Anschaffungszeitpläne, etwa beim Wechsel der Jagdwaffe vor der neuen Saison.
- Waffenpsychologische Zuverlässigkeitsprüfungen können häufiger erforderlich werden und sollten terminlich eingeplant werden.
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Junge Jägerinnen und Jäger:
- Durch höhere Altersgrenzen kann sich der Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs verschieben. Das betrifft Ausbildungs- und Ausrüstungsplanung unmittelbar. Achten Sie auf etwaige Übergangs- oder Bestandsschutzregelungen im finalen Text.
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Gästejäger aus Deutschland:
- Bei Jagdreisen nach Österreich sollten Sie die künftigen Anforderungen an Leihwaffen, Transport und etwaige Erwerbsvorgänge nach österreichischem Recht prüfen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der einladenden Jagdgelegenheit und den zuständigen Behörden, welche Dokumente unter der neuen Rechtslage erforderlich sind und welche Fristen gelten.
- Die deutsche Jägerprüfung bleibt national anerkannt; die Novelle betrifft das österreichische Waffenrecht. Dennoch können sich Abläufe rund um Jagdreisen (z. B. Vorlaufzeiten, Leihwaffenorganisation) ändern.
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Signalwirkung im deutschsprachigen Raum:
- Österreichische Gesetzesinitiativen werden in Deutschland und der Schweiz aufmerksam verfolgt. Unabhängig von unmittelbaren Rechtsfolgen in Deutschland kann die Novelle Debatten über Altersgrenzen, Wartefristen oder Eignungsprüfungen befeuern. Planen Sie mittelfristig mit möglichen Verschiebungen im regulatorischen Umfeld.
Praktische Implikationen für Ihre Ausbildungs- und Erwerbsplanung (keine Rechtsberatung)
Auch wenn der Entwurf noch angepasst werden kann, empfiehlt sich eine vorausschauende Planung:
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Ausbildung und Erwerb frühzeitig synchronisieren:
- Wenn Sie Jagdausbildung und Waffenerwerb zeitnah kombinieren möchten, kalkulieren Sie die mögliche vierwöchige Wartefrist und zusätzliche Nachweise ein. Das gilt besonders, wenn Saisontermine, Jagdreisen oder Revierwechsel bevorstehen.
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Waffenpsychologische Termine rechtzeitig sichern:
- Prüfen Sie Verfügbarkeit und Vorlaufzeiten bei qualifizierten Stellen. Halten Sie relevante Unterlagen geordnet vor, um Verzögerungen zu vermeiden.
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Bestandswaffen und Aufbewahrung prüfen:
- Sobald der finale Gesetzestext vorliegt, gleichen Sie Bestandswaffen, Erlaubnisse und Aufbewahrung mit den neuen Anforderungen ab. Klären Sie, ob und welche Nachmeldungen, Anpassungen oder Nachweise eventuell erforderlich werden.
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Gästejagden nach Österreich:
- Stimmen Sie Leih- und Transportfragen frühzeitig ab. Verlassen Sie sich nicht auf bisherige Erfahrungswerte, sondern prüfen Sie die Anforderungen unter der dann geltenden Rechtslage unmittelbar vor Reiseantritt.
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Informationsstand aktuell halten:
- Nutzen Sie die vereinfachte Sprachfassung des Entwurfs und die offiziellen Veröffentlichungen der österreichischen Behörden. Beachten Sie, dass erst die Kundmachung des beschlossenen Gesetzes Rechtssicherheit schafft.
Als Jagdschule mit starkem Praxisfokus begleiten wir Sie bei der vorausschauenden Planung. Unsere kompakten Wochenend-, Block-, Ferien- und flexiblen Kurse sowie der Online-Kurs (E‑Learning plus sechs Praxistage) lassen sich langfristig terminieren – Kurszeiträume sind bereits bis 2026 veröffentlicht. So können Sie Ausbildung, Prüfungszeitraum und Ausrüstungsentscheidungen besser auf mögliche Wartefristen abstimmen. In unseren Waffenhandhabungsmodulen (z. B. in Bayern) und der Nachbetreuung adressieren wir sichere Handhabung, Praxis im Revier und organisatorische Fragen rund um Jagdreisen. Über den angeschlossenen Jagdstadel unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Ausrüstung; Finanzierungsoptionen für Kurse und Jagdwaffen helfen, Investitionen planbar zu machen. Bitte beachten Sie: Wir leisten keine Rechtsberatung; für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständigen österreichischen Behörden.
Zeitplan, Mitwirkung und wie es weitergeht
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Begutachtung bis 16.09.2025:
- Bis zu diesem Datum können schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf im Rahmen des parlamentarischen Begutachtungsverfahrens in Österreich eingebracht werden. Es empfiehlt sich, die vereinfachte Sprachfassung zu lesen und bei Bedarf fachliche Hinweise fristgerecht einzureichen.
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Parlamentarische Beratungen:
- Nach der Begutachtung folgen Ausschuss- und Plenarsitzungen. Inhaltliche Änderungen des Entwurfs sind möglich; beobachten Sie die Verlautbarungen des österreichischen Parlaments und des Innenministeriums.
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Inkrafttreten:
- Die Novelle tritt erst nach Beschluss und Veröffentlichung in Kraft. Vorher gelten die bisherigen Regelungen. Prüfen Sie unmittelbar vor geplanten Erwerbsvorgängen oder Jagdreisen den dann aktuellen Rechtsstand.
Wir halten unsere Leserinnen und Leser über den Fortgang der Beratungen auf dem Laufenden und aktualisieren diesen Beitrag nach offiziellen Bekanntmachungen. Wenn Sie Ihre Ausbildung, Prüfung und Ausrüstungsentscheidungen angesichts der geplanten Änderungen strukturieren möchten, sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei Terminplanung und Praxisvorbereitung, damit Sie gut informiert und rechtzeitig handlungsfähig bleiben.