Ein Jahresjagdschein kann bei der Unteren Jagdbehörde (Baden-Württemberg) für ein Jagdjahr gelöst werden. Das Jagdjahr beginnt am 31.04 und geht bis 31.03 des Folgejagdjahres. Den Jahresjagdschein müssen Sie während der Jagd bei sich tragen. Jagdscheine von anderen Bundesländern werden in Baden-Württemberg anerkannt und sind gültig.